Gewerbliche Einkünfte eines Anwalts

Einkommensteuer

Auch wenn der Anwaltsberuf zu den Katalogberufen des § 18 EStG gehört, ist nicht automatisch jede Tätigkeit den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen. Wie sind Einkünfte als Spielervermittler einzuordnen?

Auch Anwälte können Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dass der Beruf zu den Katalogberufen des § 18 EStG gehört, schützt hier im Zweifel nicht. 

Streitfall

Im Streitfall war ein Rechtsanwalt als Spielervermittler tätig. Er vermittelte Fußballprofis an Vereine, suchte Ausrüster und übernahm die entsprechende Vertragsgestaltung. Dafür erhielt er eine entsprechende pauschale Vermittlungsprovision. 

Das Urteil des BFH

Der Rechtsberatung und Vertragsgestaltung kam im Urteilsfall nur eine geringe Rolle zu. Eine Aufteilung der Einkünfte kam aufgrund der pauschalen Vergütung nicht in Betracht. Der BFH sah hier eine einheitliche, gewerbliche Gesamtbetätigung.

Fazit

Spielervermittler erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Streitfall half es nicht, dass der Beruf des Rechtsanwalts zu den Katalogberufen des § 18 EStG gehört. Als Trost blieb hier nur die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG. Die Kosten für die Gewerbesteuererklärung bleiben.

Fundstelle

BFH Beschluss v. 08.08.2023 - VIII B 22/22

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